Die Verlobung – altmodisch oder zeitlos?
Die Verlobung hat heutzutage mit einem ziemlich angestaubten Image zu kämpfen. Während sie vor einigen Jahren noch eine Selbstverständlichkeit war, ist ihr Stellenwert gegenwärtig um einiges gesunken. Doch der Retro-Hype macht auch um das „Verlöbnis“ keinen Bogen und so stecken sich mittlerweile wieder deutlich mehr Paare den Verlobungsring an den Finger. Erfahren Sie, welche juristische Bedeutung die Verlobung hat, welche Vorteile sie bietet und wer lieber die Finger davon lassen sollte.
Die Rechtslage in Deutschland
„Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen.“ Das ist der eigentliche Grundsatz der Verlobung. Das Verlöbnis ist nämlich das gegenseitige Versprechen eines Paares, dass es in absehbarer Zeit heiraten wird. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate, obwohl zur heutigen Zeit auch bis zu zwei Jahre völlig in Ordnung sind. Verstreichen jedoch nach der Verlobung mehrere Jahre, ist der Heiratswille nicht mehr glaubwürdig. Die Verlobung ist in Deutschland rein rechtlich gesehen nicht bindend. Für eine Heirat ist ein vorheriges Verlöbnis also nicht notwendig. Ebenso gibt es keine Vorschriften, in welchem Rahmen die Verlobung stattfinden soll. Selbst der Verlobungsring ist kein Muss.
Denken Sie jetzt jedoch nicht, dass die Verlobung eine leichtfertige Angelegenheit ist. Trotz der relativ geringen rechtlichen Bedeutung ist das Verlöbnis ein Vertrag. Und wenn dieser Vertrag von einem Vertragspartner leichtfertig gebrochen wird, muss der dafür geradestehen. Findet eine so genannte „Entlobung“ statt, dann kann das unangenehme Folgen haben für die Person, die die Verlobung ohne triftigen Grund gelöst hat. Der sitzengelassene Partner und auch dessen Eltern können nun Schadenersatz von dem Vertragsbrecher fordern. Der muss für alle Aufwendungen aufkommen, die hinsichtlich der bevorstehenden Heirat getätigt worden und nun überflüssig sind. Typische Beispiele hierfür sind der Kauf des Hochzeitsoutfits und der Verlobungsringe sowie die Kosten für die Verlobungskarten bzw. der Verlobungsanzeige. Fatal wird es, wenn beispielsweise die Verlobte in Hinsicht auf die Hochzeit ihr Arbeitsverhältnis gekündigt oder ihre Wohnung aufgeben hat. In diesem Fall kann sie von ihrem Ex-Partner ebenfalls Schadenersatz verlangen. Übrigens: Spätestens ab der standesamtlichen Anmeldung zur Eheschließung gelten Sie vor dem Gesetz als verlobt – ob mit oder ohne Feier.
Die detaillierten, rechtlichen Grundlagen finden Sie im BGB §§ 1297 – 1302.
Viele Gründe sprechen für eine Verlobung
Wenn Sie als Paar fest der Meinung sind, den sprichwörtlich passenden Deckel gefunden zu haben und in naher Zukunft gemeinsam vor den Traualtar treten möchten, dann ist die Verlobung ein sehr schönes und bedeutungsvolles Zeichen Ihrer Liebe. Sie dürfen den Rahmen für Ihre Verlobungsfeier ganz nach Ihrem Belieben gestalten und müssen sich an keine Förmlichkeit halten. Ob ganz intim zu zweit oder im Kreise der Familie oder engsten Freunde – verloben Sie sich so, wie es Ihnen gefällt! Selbst jungen Paaren mit einem schmalen Budget ist es daher möglich, eine kleine, ansprechende Feier auf die Beine stellen. Wenn Sie einen Verlobungsring tragen möchten, dann überlegen Sie sich im Vorfeld, ob Sie das Schmuckstück eventuell später als Hochzeitsring tragen möchten. In diesem Fall ist es empfehlenswert, ein Modell auszusuchen, das qualitativ hochwertig und möglichst zeitlos im Design ist. Beachten Sie zudem, dass die Ringgröße beim Handwechsel höchstwahrscheinlich angepasst werden muss. Das Material sollte also flexibel sein. Ein schlichter Verlobungsring kann übrigens vom Juwelier zur Hochzeit mit hübschen Schmucksteinen aufgepeppt werden.
Es ist keine Seltenheit, dass sich die Familien eines heiratswilligen Liebespaares noch nicht kennengelernt haben. Häufig ist die weite Entfernung der Wohnorte ein Grund dafür oder es gab einfach noch keine Gelegenheit dazu. In diesem Fall ist eine Verlobungsfeier eine hervorragende Möglichkeit, um sich endlich näher beschnuppern zu können. Während der Verlobungszeit können Sie zudem ausführlich die bevorstehende Hochzeit planen und schon einmal etwas Geld beiseitelegen. Und nicht zuletzt ist es doch einfach herrlich romantisch, einen Verlobungsring als Zeichen der Liebe zu tragen und der Welt öffentlich zeigen zu können: Mit uns – das ist was Ernstes!
Nichts für Wankelmütige
Sie können nun sicherlich verstehen, dass eine Verlobung nicht leichtfertig ausgesprochen werden sollte. Obwohl die juristische Bedeutung gering ist, ist der gesellschaftliche Stellenwert einer Verlobung nach wie vor immens! Eine Entlobung ist eine peinliche Angelegenheit und kann zudem finanzielle Folgen haben (siehe oben). Gerade, wenn der Himmel voller Geigen hängt, ist die Verlockung groß, seinen Partner einen Verlobungsring zu überreichen. Dabei sollten sich die Verliebten jedoch stets vor Augen halten, dass sie im Falle eines Falles nicht nur dem Partner das Herz brechen, sondern auch dessen und die eigene Familie sehr enttäuschen. Sehr junge Paare oder ganz frische Beziehungen sollten daher lieber zum Freundschaftsring greifen und die Liebe noch etwas reifen lassen. Auch Menschen, die nicht viel von der Ehe halten und eine formlose Lebensgemeinschaft bevorzugen, sind keine Kandidaten für eine Verlobung. Denn – die Verlobung ist ein Eheversprechen und gewissenhafte Menschen halten ihre Versprechen!