Vor der Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig. Daher können verbindliche Eheschließungstermine von den Standesämtern auch nur innerhalb dieses Zeitraumes vergeben werden. Viele Standesämter reservieren aber Terminwünsche auch vor der Halbjahresfrist. Fragen Sie deshalb bei besonderen Heiratstagen frühzeitig bei Ihrem Standesamt nach. Wegen der Vorbereitungen sollte die Anmeldung etwa zwei bis drei Wochen vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Bei einem Vorgespräch können Sie Terminabsprachen treffen und man wird Sie auch auf die einzureichenden Unterlagen hinweisen.
Anmeldung zur Eheschließung - früher Aufgebot
Vor der Trauung müssen Sie die geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Es kann auch beim Standesamt des Zweitwohnsitzes angemeldet werden. Heiraten können Sie dann bei jedem Standesamt in Deutschland.
Ein Aushang über die Anmeldung, früher Aufgebot genannt, erfolgt nicht. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird die Ehefähigkeit geprüft.
Sie können Ihre Hochzeit persönlich oder schriftlich anmelden. Grundsätzlich ist die persönliche Anmeldung vorzuziehen, da einige Fragen mündlich geklärt werden müssen. Eine schriftliche Anmeldung, oder eine Anmeldung durch einen Vertreter, ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
Welche Urkunden vorzulegen sind, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Bitte beachten: Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt macht sich bei Bedarf daraus Kopien. Die Urkunden werden, soweit sie nicht speziell für das Standesamt bestimmt sind, wieder zurück gegeben.
Allgemein benötigte Unterlagen
Ledige deutsche Staatsangehörige müssen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
Übrigens, in der Abschrift des Geburtseintrags ersieht man auch die Geburtszeit mit Stunde und Minute.
Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde im Original zusammen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen. Die Übersetzung muss von einem zugelassenen Übersetzer gefertigt sein. Ist die Geburt aber später in einem Familienbuch beurkundet worden, oder wurde die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, dann sind diese Dokumente vorzulegen. Das Familienbuch konnte bis 31.12.2008 in bestimmten Fällen auf Antrag bei Eheschließung im Ausland angelegt werden. Es wurde sehr häufig bei Aussiedlerfamilien angelegt.
Unterlagen bei besonderen Lebenssituationen
- Einbürgerungsurkunde
Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die
Einbürgerungsurkunde im Original vorlegen. - Gemeinsames Kind
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, in die beide Elternteile eingetragen sind. - Akademische Grade
Akademische Grade werden seit 01.01.2009 nicht mehr eingetragen. - Minderjährigkeit eines Partners
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht).
Unterlagen für bereits Verheiratete
Bereits Verheiratete benötigen ebenfalls die Unterlagen, die Ledige vorlegen müssen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Geburtsurkunde
Zusätzlich:
- eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt sich alle vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
- Ausländische Scheidungsurteile müssen im Einzelfall besonders geprüft werden, da nicht jede Scheidung im Ausland hier auch anerkannt wird.
Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen
Einige Staaten stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Dieses bekommen Sie beim letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland. Die konsularischen Vertretungen in Deutschland sind Ihnen bei der Beschaffung dieser Ehefähigkeitszeugnisse behilflich.
Wenn Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausgestellt werden, ist ein „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ zu stellen. Der Antrag wird beim Standesamt gestellt und von diesem an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
Ohne ein Ehefähigkeitszeugnis oder ohne die Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts kann eine Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen nicht geschlossen werden.
Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem zuständigen Standesbeamten beraten. Infos und Einzelheiten können Sie auch bei Ihrer Auslandsvertretung erhalten!
Die Trauung - Formsache oder Zeremonie?
Die standesamtliche Trauung ist eher sachlich gehalten. Sie ist nach dem Personenstandsgesetz in einer der Bedeutung der Ehe entsprechend würdigen Form abzuhalten. Deshalb geben sich die meisten Standesbeamten auch große Mühe, die Trauung nicht nur als reinen Verwaltungsakt innerhalb weniger Minuten durchzuführen.
Sollte es noch romantischer sein, so besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Standesbeamten.
Es wird dann sicher möglich sein, dass für Sie eine kleine Rede vorbereitet wird, in der auch persönliche Dinge einfließen können.
Die standesamtliche Trauung dauert etwa 20 bis 30 Minuten.
An was sollten Sie bei einer romantischen Trauung denken?
- Heiraten wir in unserem zuständigem Standesamt oder möchten wir uns wo anders das Ja-Wort geben?
- Wie viele Gäste werden anwesend sein?
- Möchten wir Trauzeugen?
- Sollen Ringe getauscht werden?
- Soll nach der Trauung mit Sekt / Champagner angestoßen werden?
Ablauf der staatlichen Eheschließung
Sie sollten rechtzeitig zum Standesamt kommen. Es kann sein, dass Sie oder Ihre Gäste Parkplatzprobleme bekommen und dann Hektik aufkommt. Es reicht in der Regel aus, etwa 10 Minuten vor dem Termin da zu sein, aber fragen Sie vorsichtshalber nach.
Eine neue Vorschrift des Personenstandsrechts ist, dass der Standesbeamte Sie vor der Eheschließung noch einmal fragen muss, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in Ihren tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben, die einer Ehe entgegenstehen würden.
Anschließend kommt der große Augenblick, nämlich das Ja-Wort. Für diesen feierlichen Augenblick werden Sie meistens aufgefordert, sich zu erheben. Der Standesbeamte fragt dann sinngemäß traditionell zuerst den Mann: „Ich frage zuerst Sie Herr … , ist es Ihr freier Wille mit der hier anwesenden Frau … die Ehe einzugehen, dann antworten Sie bitte mit „JA“.
Danach wird die Braut befragt.
Mit diesen zwei Ja-Worten sind Sie dann verheiratet und der Standesbeamte spricht aus, dass Sie rechtmäßig verheiratete Eheleute sind.
Sie können sich dann, wenn Sie es wünschen, die Ringe anstecken.
Danach wird die Niederschrift über die Eheschließung vorgelesen und von Ihnen und wenn vorhanden, den Trauzeugen unterschrieben. Die Unterschrift erfolgt, wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, mit diesem neuen Namen. In der Aufregung werden Sie es sicher vergessen, aber der Standesbeamte wird Sie freundlich daran erinnern, wie Sie zu unterschreiben haben.
Anschließend bekommen Sie Ihre Eheurkunde. Wenn Sie sich ein Familienstammbuch ausgesucht haben, ist sie darin eingeheftet und die vom Standesamt nicht mehr benötigten Papiere sind beigefügt.
Trauzeugen
Trauzeugen sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Man kann standesamtlich mit oder ohne Trauzeugen heiraten. Wenn Sie sich für Trauzeugen entscheiden, können Sie einen oder zwei wählen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein, sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können und körperlich und geistig in der Lage sein, die Trauung zu verfolgen. Sollte Ihr Trauzeuge nicht der deutschen Sprache mächtig sein, denken Sie daran, einen Dolmetscher zu besorgen. Für den Dolmetscher entstehen eventuell zusätzliche Kosten, da er vereidigt werden muss.
Gebühren
Sicherlich sind die Gebühren für die standesamtliche Trauung meist der geringste Teil der Ausgaben. Aber Sie möchten sicher informiert sein, welche Kosten für eine standesamtliche Trauung entstehen. Dazu ist vorab zu sagen, dass seit dem 01.01.2009 die Gebühren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.
Die überwiegend erhobenen Gebühren sind:
- Kosten zur Anmeldung im Standesamt wenn beide Deutsche sind: 40, EUR
- Kosten zur Anmeldung im Standesamt wenn einer Ausländer ist: 50 - 120 EUR
- Urkunden: 10 EUR
Wird die Eheschließung von einem anderen Standesamt vorgenommen können zusätzliche Gebühren entstehen, in der Regel ab 40 EUR.
Trauungen an besonderen Orten, wie besonderen Trauzimmern oder sogenannte Ambientehochzeiten werden gesondert berechnet. Es können durchaus Gebühren von 400 EUR und mehr entstehen. Auch Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts werden gesondert berechnet.
Ein Stammbuch für Ihre Urkunden können Sie entweder im Standesamt kaufen oder auch über verschiedene Verlage im Internet bestellen. Für ein Stammbuch können Sie, je nach Ausführung, zwischen 15,00 und 70,00 Euro rechnen.
Fragen Sie vorab nach, ob die Gebühren bar eingezahlt werden müssen oder ob Zahlung mit ec-Karte oder gegen Rechnung möglich ist.