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Gästeliste zur Hochzeit

Gästeliste

Bei der Planung der Hochzeit ist die Gästeliste ein sehr wichtiges Element, sie sollte deshalb frühzeitig erstellt werden. Mit ihr können Sie die Größe Ihrer Hochzeitsfeier ermitteln und nun wissen Sie, wie groß Ihr Hochzeitssaal sein muss, wie viele Essen benötigt werden oder welche Anzahl an Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Hochzeitsgäste gesucht werden müssen. Die Gästeliste muss aber auch für die Tisch- bzw. Sitzordnung erstellt werden.

 
 

Das Nonplusultra der Hochzeitsplanung – die Gästeliste

Die Gästeliste ist das wichtigste Handwerkzeug, wenn es um die Planung Ihrer Hochzeit geht. Anhand dieser Liste treffen Sie viele weitere wichtige Entscheidungen, die für den Rahmen Ihren Feierlichkeiten maßgebend sind. Nicht nur die Auswahl der Räumlichkeiten hängt von der Größe der Gastgesellschaft ab. Auch die Menüauswahl, das Rahmenprogramm, das Organisieren der Übernachtungsmöglichkeiten für auswärtige Gäste, die Tischanordnung und vieles mehr muss individuell an die Gästeliste angepasst werden. Darüber hinaus ist sie der größte ausschlaggebende Faktor, wenn es um die Kostenplanung geht. Darum sollten Sie sich rechtzeitig um die Zusammenstellung dieser alles entscheidenden Liste kümmern. Führen Sie sie stets mit Bedacht und halten Sie sie immer auf den aktuellsten Stand, sonst kann Ihre Hochzeitsplanung ziemlich chaotisch werden. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps, was Sie in puncto Gästeliste beachten sollten.

 

Der erste Schritt in Richtung Gästeliste

Als Allererstes sollten Braut und Bräutigam ihre Gastwünsche unabhängig voneinander auflisten. Anschließend werden die Listen gemeinsam angepasst und eine ungefähre Gästeanzahl ermittelt. Rechnen Sie nicht mit zu vielen Absagen. Erfahrungsmäßig sagen rund 95 % der geladenen Gäste zu. Eine Hochzeit ist schließlich etwas Besonderes. Die Gastwünsche von Braut und Bräutigam sollten fairerweise einigermaßen ausgeglichen sein. Falls die Gästeanzahl Ihr Budget sprengt, dann laden Sie Bekannte, Nachbarn, Arbeits- und Vereinskollegen lediglich zum Polterabend ein. Generell sollten Arbeitskollegen und insbesondere Vorgesetzte nur dann zur Hochzeit eingeladen werden, wenn über das berufliche Verhältnis hinaus auch eine private Freundschaft besteht. Personen, auf deren Hochzeit Sie eingeladen waren, sollten Sie möglichst auch „zurückeinladen“. Nur wenn seit längerer Zeit überhaupt keinen Kontakt mehr besteht, ist eine Einladung überflüssig.

 

Welche Gästegruppen gibt es?

Bei der Auswahl der Gäste gibt es laut Etikette ein klassisches Ranking: Familienangehörige ersten und zweiten Grades müssen unbedingt auf die Gästeliste! Wird die Hochzeit größer gefeiert, dann gehören auch die Verwandten dritten Grades dazu. Ab dem vierten Grad kann das Brautpaar Abstriche machen. Dass die Trauzeugen samt Partner eingeladen werden, ist natürlich eine Selbstverständlichkeit.

  • Familienangehörige ersten und zweiten Grades: Falls bereits vorhanden, die eigenen Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern
  • Familienangehörige dritten Grades: Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Urgroßeltern
  • Familienangehörige vierten Grades: Cousins, Cousinen, Großtanten, Großonkel
  • Entfernte Verwandte: Großcousins, Großcousinen, Großnichte, Großneffe, usw.
  • Eigene Taufpaten, Trauzeugen, Pfarrer, Pastor/-in
  • Enge Freunde, sprich die Menschen, mit denen Sie einen regelmäßigen und sehr guten Kontakt pflegen
  • Freunde und weitere Bekannte; Menschen, die Ihnen wichtig sind, aber zu denen Sie nur unregelmäßig Kontakt haben
  • Arbeitskollegen, Vereinskameraden usw.
  • Last but not least: die Wünsche der Eltern

Bei der Frage, ob Kinder mit auf die Gästeliste gehören, spalten sich häufig die Meinungen. Für viele Paare gehören die Kleinen unbedingt dazu. Andere hingegen meinen, dass Kinder die Feierlichkeiten stören, da ihnen im Laufe des Tages langweilig wird. Die Entscheidung liegt also ganz bei Ihnen. Geben Sie jedoch bei Ihren Einladungen unmissverständlich zu verstehen, ob diese nun auch für die Kinder gilt oder ob nur die Erwachsenen gemeint sind.

 

Die optimale Gästeliste in Schrift und Form

Gestalten Sie Ihre Gästeliste so, dass Sie Ihnen auf einen Blick alle nötigen Informationen liefert. Solch eine Gästeliste hat in der Regel sechs bis acht Spalten für folgende Daten:

  • Name und Adresse des Gastes
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Erwachsenen
  • Anzahl der Kinder
  • Zu- oder Absage
  • Buchung für Übernachtung notwendig?
  • Hochzeitsgeschenk
  • Danksagung

Notieren Sie sich auf Ihrer Gästeliste einige „Reservegäste“, die Sie bei Absagen noch nachträglich einladen können. Im Internet finden Sie übrigens zahlreiche Vorlagen für Hochzeits-Gästelisten.

 

Jedes Event erhält seine eigene Gästeliste

Wenn Sie nicht nur zur kirchlichen Trauung mit anschließender Feier, sondern auch zur standesamtlichen Trauung und/oder zum Polterabend einladen, sollten Sie getrennte Gästelisten führen. So kommen Sie nicht durcheinander und behalten in der aufregenden und oftmals hektischen Vorbereitungszeit stets den Überblick.